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Verfahrensbeistandschaften angenommen !

Aufgaben und Ziel des Verfahrensbeistands

Als Verfahrensbeiständin (früher auch "Anwalt/Anwältin des Kindes" genannt) nehme ich eine aktive Rolle in familienrechtlichen Verfahren in Kindschaftssachen ein. Als unabhängige Fachkraft werde ich von Familienrichter*innen bestellt und vertrete Kinder und Jugendliche im Verfahren. Zumeist betrifft solche Verfahren das Sorgerecht, das Umgangsrecht und auch Fragen zur Kindeswohlgefährdung und des Kinderschutzes.

Meine Aufgabe besteht darin, die Wünsche und Interessen des Kindes/Jugendlichen zu ermitteln und diese vor Gericht im Verfahren zu vertreten. Für das Ziel, eine an den Wünschen und Interessen des Kindes orientierte Entscheidung herbeizuführen, ist es mir wichtig das Lebensumfeld des Kindes/Jugendlichen kennenzulernen und im persönlichen Gespräch eine vertrauensvolle Basis zu schaffen. Für eine gute Lösung bedarf es zumeist ebenso Gespräche mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen, zum Beispiel Pflegeeltern, Mitarbeiter*innen von Einrichtungen oder des Jugendamtes. In vielen Fällen ist es durch die umfassende Zusammenarbeit möglich, unter den Beteiligten gemeinsam eine einvernehmliche Lösung für die Konfliktlage zu finden und somit eine deutliche Entlastung, vor allem für den/die beteiligten Minderjährigen, zu erzielen.

 

„Ich selbst bin für das verantwortlich, was ich dir erlaube, mit mir zu tun.“

Hans Kruppa

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